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Kronberg für die Bürger

Vorlage und Abstimmung von Niederschriften


Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Kronberg im Taunus (GOStVV) wie folgt zu ändern:

§ 30 Absatz 3 wird gestrichen und wie folgt ersetzt:

(3) Die Niederschrift ist 7 Tage vor der nächsten Stadtverordnetenversammlung bzw. der zugehörigen nächsten Gremiensitzung für die Dauer einer Woche im Rathaus zur Einsicht für die Stadtverordneten und die Mitglieder des Magistrats offenzulegen. Gleichzeitig sind den Stadtverordneten Abschriften der Niederschrift zuzuleiten.

§ 30 Abs. 4 wird gestrichen und wie folgt ersetzt:

(4) Stadtverordnete sowie Mitglieder des Magistrats können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bis zum Ablauf der folgenden Gremiensitzung beim Sitzungsleiter erheben. Die Niederschrift gilt genehmigt, wenn bis zum Schluss der folgenden Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden.

Begründung:

Die in der aktuellen Fassung der GOStVV für die Erstellung von Niederschriften vorgeschriebene Frist von 14 Tagen sorgt in der Praxis für Schwierigkeiten und wird nur selten eingehalten. Mit dem Änderungsvorschlag wird der Verwaltung mehr Zeit für die Bearbeitung der Niederschriften eingeräumt und gleichzeitig wird den Mandatsträgern die Arbeit erleichtert, wenn diese sich zur Vorbereitung auf die nächste Sitzung eine Woche im Voraus jeweils mit den Niederschriften befassen können.

Konsolidierte Formulierung (Vorschlag des Sitzungsdienstes) zur Beschlussfassung am 2.3.2017: § 30 Absatz 4 erhält folgende Fassung: (4) Stadtverordnete sowie Mitglieder des Magistrats können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bei dem Sitzungsleiter erheben. Die Einwendungen werden während des Tagesordnungspunktes „Genehmigung der Niederschrift“ in der jeweils folgenden Sitzung behandelt. Besteht über Einwendungen kein Einvernehmen, erfolgt eine Abstimmung (einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder). Liegen bei Aufruf des Tagesordnungspunktes keine Einwendungen vor, gilt die Niederschrift als genehmigt.

Entscheidung:

Stadtverordnetenversammlung 2.3.2017: Einstimmig (31 Ja)

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