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Kronberg für die Bürger

Fixierung Hebesatz der Grundsteuer B bis 2020


Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass die Stadt Kronberg den aktuellen Hebesatz für die Grundsteuer B für die kommenden drei Jahre bis inkl. 2020 nicht weiter anhebt, sofern der vom Innenministerium des Landes Hessen jeweils vorgegebene Mindesthebesatz für defizitäre Kommunen bzw. Einvernehmenskommunen wie die Stadt Kronberg nicht unterschritten wird.

Begründung:

Die Stadt hat mit dem Haushalt 2017 einen nicht ausgeglichenen Haushalt in der Mittelfristplanung vorgelegt, in der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet und der Kommunalaufsicht weitergeleitet. Gemäß der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte in der Fassung von 2010 sowie der Ergänzungen und dem Finanzplanungserlass 2017 ist Kronberg jedoch angehalten, bis 2017 für einen ausgeglichenen Haushalt zu sorgen. Sofern eine Reduzierung der Aufwendungen nicht zu dem gewünschten ausgeglichenen Haushalt (inkl. Berücksichtigung von aufgelaufenen Fehlbeträgen aus Vorjahren) führt, ist eine defizitäre Kommune gemäß der Leitlinie verpflichtet, die Hebesätze der Realsteuern zu überprüfen und ggf. nach oben anzupassen. Die Stadt Kronberg liegt jedoch mit dem Hebesatz von 500 v.H. bereits deutlich über dem Landesdurchschnitt in Hessen (bezogen auf Kommunen mit 10.000 – 20.000 Einwohnern).

Durch eine präventive Fixierung des Hebesatzes der Grundsteuer B soll sichergestellt werden, dass der Konsolidierungspfad durch ernsthafte Bemühungen zur Ausgabensenkung und nicht durch Erhöhung der Zuflüsse aus der Grundsteuer B zu Lasten der Kronberger Bürger erreicht wird.

Entscheidung:

Stadtverordnetenversammlung 4.5.2017: 6 Ja, 1 Enthaltung, 24 Nein


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