Grundsteuer B bis 2020 einfrieren
Beratung für Nicht-Schutzschirmkommunen in Anspruch nehmen
Bürger früher über Straßenerneuerungen informieren
Städtische Immobilien öffentlich bekannt geben
Die KfB hat für die kommende Sitzungsrunde vier Anträge zum Thema Haushalt und Transparenz eingebracht:
Die KfB beantragt, dass die Grundsteuer B für die kommenden drei Jahre eingefroren wird. Damit möchte sie sicherstellen, dass die Haushaltskonsolidierung durch ernsthafte Bemühungen zur Ausgabensenkung und nicht durch Erhöhung der Zuflüsse aus der Grundsteuer B zu Lasten aller Kronberger Bürger erreicht wird.
Hintergrund: Sofern eine Reduzierung der Aufwendungen nicht zu dem gewünschten ausgeglichenen Haushalt (inkl. Berücksichtigung von aufgelaufenen Fehlbeträgen aus Vorjahren) führt, ist eine defizitäre Kommune gemäß der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte verpflichtet, die Hebesätze der Realsteuern zu überprüfen und ggf. nach oben anzupassen. Die Stadt Kronberg liegt jedoch mit dem Hebesatz von 500 v.H. für die Grundsteuer B bereits deutlich über dem Landesdurchschnitt in Hessen von 429 v.H. (bezogen auf Kommunen mit 10.000 – 20.000 Einwohnern). Einer Einnahmensteigerung zu Lasten der Bürger anstelle von Sparmaßnahmen soll durch den Antrag Einhalt geboten werden.
Die KfB sieht weniger die Bürger, sondern vielmehr Magistrat und Stadtverordnete in der Verantwortung, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen und mittelfristig zu konsolidieren. Daher beantragt sie, dass der Magistrat und Vertreter der Politik gemeinsam die kostenfreie Beratung des Hessischen Innenministeriums für Nicht-Schutzschirmkommunen (NSK) zeitnah in Anspruch nehmen, sodass Ideen und Ansätze in den Haushalt 2018 fließen können.
Hintergrund: Auf Grundlage des Koalitionsvertrags hat das Land Hessen eine Stabsstelle zur Beratung von Kommunen in Haushaltskonsolidierungsfragen eingerichtet. Ziel ist die Unterstützung generationengerechter Kommunalfinanzpolitik. Dabei entstand auch ein Beratungsangebot für Kommunen, die (noch) nicht unter dem Schutzschirm sind. Diese Konsolidierungsberatung sieht neben einer Analyse des Status Quo auch eine vergleichende Haushaltsanalyse auf Basis von konkreten Daten vergleichbarer Kommunen in Hessen vor und beinhaltet die Erarbeitung von Konsolidierungsempfehlungen und praxisorientierter Maßnahmen.
Die Stadt hat mit dem Haushalt 2017 einen nicht ausgeglichenen Haushalt in der Mittelfristplanung vorgelegt, in der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet und der Kommunalaufsicht weitergeleitet. Gemäß der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte in der Fassung von 2010 sowie der Ergänzungen und dem Finanzplanungserlass 2017 ist Kronberg jedoch angehalten, bis 2017 für einen ausgeglichenen Haushalt zu sorgen. Als „ultima ratio“ würde ohne weitere Ausgabensenkungen und ohne ungeplante Sondereffekte nur die Erhöhung der Realsteuern in Frage kommen. Die weitere Identifikation von Sparmaßnahmen und die Bewertung der Höhe der Einsparpotentiale im Zuge der Haushaltskonsolidierung sind daher elementar für die finanzielle Zukunft der Stadt Kronberg.
Die KfB fordert zum anderen, dass Bürger über anstehende Straßenerneuerungen frühzeitiger informiert werden. Dazu soll eine jährlich zu aktualisierende Übersicht anstehender grundhafter Straßenerneuerungen mit Jahresangabe auf der Homepage der Stadt Kronberg veröffentlicht, die von grundhaften Straßenerneuerungen betroffenen Anlieger und Ortsbeiräte mit einem Vorlauf von 12 Monaten zu einer Anliegerversammlung eingeladen und in dieser Anliegerversammlung die geplanten Maßnahmen mit ihren voraussichtlichen Kosten vorgestellt werden.
Hintergrund: Die grundhafte Straßenerneuerung ist in der Regel mit erheblichen Kosten, nicht selten fünfstelligen Beträgen, für die Anlieger verbunden. Daher sollen sie frühzeitiger informiert werden, um ggf. finanziell vorsorgen zu können. Da sie bis zu 75% der Gesamtkosten tragen, sollte es zudem Ziel sein, dass die zur Ausschreibung vorgesehenen Maßnahmen möglichst im Einvernehmen mit den betroffenen Bürgern erstellt werden.
Außerdem möchte die KfB, dass die Stadt ihre zur Vermietung, Verpachtung oder zum Verkauf anstehenden Liegenschaften öffentlich bekannt gibt.
Hintergrund: Die Stadt verfügt über eigene Grundstücke und Gebäude (Häuser, Wohnungen, Gewerbegebäude, Gaststätten etc.), die vor Vermietung/Verpachtung oder Verkauf bestmöglich öffentlich vermarktet werden sollen, damit hohe Transparenz und Nachfrage erzielt werden. Das Vermarktungskonzept soll neben den üblichen „Öffentlichen Bekanntmachungen“ weitere Möglichkeiten aufzeigen, wie die Informationen eine jeweils möglichst große Zielgruppe erreichen. Durch eine attraktive Darstellung und größere Reichweite sollen möglichst viele Interessenten gewonnen werden, damit eine bestmögliche Auswahl getroffen werden kann.
So hat die Presse berichtet:
Kronberger Bote vom 23.3.2017: KfB will Grundsteuer bis 2020 nicht weiter anheben
Kronberger Bote vom 23.3.2017: KfB fordert Durchführung einer NSK-Beratung
Kronberger Bote vom 23.3.2017: KfB: Verkauf städtischer Grundstücke soll stets bekannt gemacht werden (nicht online verfügbar)
Taunus-Zeitung vom 25.3.2017: KfB: Anlieger einbinden (nicht online verfügbar)
Taunus-Zeitung vom 30.3.2017: KfB fordert: Grundsteuer bis 2020 einfrieren (nicht online verfügbar)
Kronberger Bote vom 4.5.2017: Künftig bessere Übersicht über grundhafte Straßenerneuerungen