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  • Alexa Börner

Frühere Information bei Straßenerneuerungen


Das Thema Straßenerneuerung ist für die jeweils betroffenen Anlieger von besonderer Bedeutung und sorgt nicht selten für Diskussionen. Dies ist nachvollziehbar, sind die grundhaften Straßenerneuerungen doch regelmäßig mit erheblichen Kosten für die Betroffenen verbunden - nicht selten fünfstellige Beträge.

Wir sind davon überzeugt, dass die unabdingbaren Maßnahmen zum Erhalt unserer Infrastruktur für beide Seiten zufriedenstellender gehandhabt werden können, wenn die Anlieger frühzeitig und besser eingebunden werden.

Daher sollten folgende Maßnahmen vorgesehen werden:

  • Veröffentlichung einer jährlich zu aktualisierenden Übersicht der anstehenden Straßenerneuerungen mit Jahresangabe auf der Homepage der Stadt Kronberg, damit sich jeder Bürger/Eigentümer informieren kann, ob er in den nächsten 5 Jahren betroffen sein wird.

  • Darüber hinaus sollte dann mindestens 6 Monate vorher zu einer Anliegerversammlung eingeladen werden, an der auch die entsprechenden Ortsbeiräte teilnehmen sollten. Diese werden erfahrungsgemäß häufig mit den Fragen und Kritiken der Anlieger konfrontiert und sollten daher ebenfalls umfänglich informiert werden. Die Anliegerversammlung dient der Information und bietet auch eine wertvolle Möglichkeit zum Dialog, damit die Baumaßnahme im Sinne aller Beteiligten zufriedenstellend umgesetzt werden kann.

Steht eine Straßenerneuerung an, ist die Frage nach dem Umfang der Baumaßnahmen und nach der Höhe Kosten natürlich ganz wesentlich für die Betroffenen. Diesen ist es nicht möglich anhand der Gesamtkosten den auf sie persönlich entfallenden Betrag zu ermitteln. Die Verwaltung muss die Beiträge errechnen, indem sie die umlagefähigen Aufwände auf die erschlossenen Grundstücke nach einem bestimmten Schlüssel verteilt. Dies tut sie regelmäßig erst am Ende der Baumaßnahme. Wir bitten daher im Sinne einer bürgernahen Verwaltung, die auf die Bedürfnisse und Interessen der Bürger eingeht, darum, dass eine ungefähre Größenordnung der individuellen Beiträge bereits zum Zeitpunkt der Anliegerversammlung mitgeteilt wird, damit sich die Einzelnen jeweils auf die Forderung vorbereiten können. Die ungefähren Gesamtkosten werden den Bürgern ja heute schon mitgeteilt – auch unter Vorbehalt - es reicht also, wenn hier eine unverbindliche Schätzung des Einzelbetrages vorgenommen wird, es kann und soll selbstverständlich keine Vorwegnahme des Verwaltungsbescheides erfolgen. Darauf muss auch ausdrücklich hingewiesen werden.

Mit diesen frühzeitigen Informationen würden wir den betroffenen Bürgern den Umgang mit grundhaften Straßenerneuerungen deutlich erleichtern. Auch die Stadtverwaltung kann von dem damit angestoßenen Informations- und Meinungsaustausch profitieren. Daher bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag.

Wortbeitrag von Alexa Börner in der Stadtverordnetenversammlung am 4.5.2017

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 6.5.2017: Infos zum Straßenbau (nicht online verfügbar)

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