Die 7000qm große Grünfläche der Schillergärten ist im Flächennutzungsplan für Wohnbebauung vorgesehen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, die Bebauung mittels eines vorhabenbezogenen B-Plans zu entwickeln. Eine Bebauung nach §34 zu genehmigen oder aber einen eigenen B-Plan aufzustellen, wurde verworfen.
Wäre man nach §34 verfahren, hätte sich die Bebauung „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung“ einfügen müssen. Die vorhandene gewachsene städtebauliche Struktur weist überwiegend Einfamilienhäuser auf, jedes Haus mit eigenem Charakter, architektonisch ansprechend, vielfältig.
Das Argument der SPD, mit dem vorliegenden Entwurf hätte man Schlimmeres verhindern wollen, da sonst eine Bebauung nach § 34 BauGB in Betracht gekommen wäre, ist somit falsch. Ich zitiere: „Nach sorgfältiger Abwägung blieb nur, ein Bebauungsplan als ordnendes Instrument, um die nächste nicht gewollte „34er-Story“ (siehe Merianstraße) zu verhindern. Davon habe sich die Koalition bei ihrer Entscheidung leiten lassen.“ Wenn das Ihre ehrliche Auffassung ist, dann haben Sie sich in die Irre leiten lassen. Denn das, was jetzt geplant ist, übertrifft die sog. Kreuzenäcker „Gärten“/Merianstraße. Sie genehmigen heute die gesetzlich maximal mögliche Bebauung, und was die 80%ige Versiegelung angeht, als „Einzelfall“ sogar darüber hinaus.
Die Umgebung hätte auch in einen von der Stadt aufgestellten B-Plan einfließen können. Schließlich macht die Stadt direkt gegenüber - am Bleichberg/Kronberger Hof - genau das.
Mit diesem vorhabenbezogenen B-Plan wird die umgebende Bebauung lediglich zum Lippenbekenntnis. Anstelle von Einfamilienhäusern sollen hier jetzt Mehrfamilienhäuser im Stile von Geschosswohnungsbau entstehen. Gestalterisch eine Monokultur, ein Einheitsbrei.
Der Vorhabenträger, der nicht aus Kronberg stammt, und der Verkäufer, der keinen Bezug zu Kronberg hat, haben in erster Linie wirtschaftliches Interesse, weniger interessiert es sie, die Schönheit dieses Gebietes zu erhalten.
Nun wäre es aber Aufgabe der Politiker, das Vorhaben auf diese Aspekte hin zu prüfen und zu bewerten. Auch ein Bürgermeister hätte Interesse daran haben müssen, ob die angestrebte Entwicklung des Bauträgers mit den ökologischen und städtebaulichen Interessen zu vereinbaren ist. Und nicht zuletzt wäre es die Aufgabe des eingebundenen Kronberger Architekten, sicherzustellen, dass hier nicht an den Interessen der Bürger und dem bewahrenswerten Charakter unseres städtebaulichen Erbes vorbeigeplant wird. Offensichtlich hat keine von diesen die Entwicklung des vorhabenbezogenen B-Plans kritisch genug verfolgt und bewertet.
Der größte Kritikpunkt an dem vorliegenden Entwurf ist die massive Abweichung von der angrenzenden städtebaulichen Struktur. Diese Abweichung gründet eindeutig in dem übergeordneten Ziel der Maximierung von Profit des Vorhabenträgers. Was drückt der Begriff 'Vorhaben' denn anders aus? Das Vorhaben ist das Vorhaben des Investors nicht das Vorhaben der Kronberger Bürger.
Hinzu kommt als Kritik, dass dem Plan ein veraltetes Verkehrsgutachten zugrunde liegt. In Kenntnis der Pläne der Bahn, den S-Bahntakt zu verdoppeln, muss deren Auswirkung auf die umliegenden Straßen vor dem Beschluss untersucht werden - nicht danach! Die Belastungen der engen Ludwig-Sauer-Straße, die noch dazu nur an einer Seite einen Bürgersteig hat, werden verniedlicht.
Auch die Abwägung des Denkmalschutzes sind fehlerhaft: Halten Sie diese Darstellung der Höhenverhältnisse, die dem Denkmalschutz vorgelegt wurden, für seriös? Ein Dipl-Ing Architekt bda zeichnet ein höheres und näher am Betrachter stehendes Gebäude kleiner - wer nicht genau hinschaut, fällt wohl darauf rein. Und das vom Vorhabenträger bezahlte Planungsbüro schlägt Ihnen vor, die wiederholt vorgetragenen Belange des Denkmalschutzamtes abzuwägen mit dem Satz „Die Stadt Kronberg im Taunus geht deshalb davon aus, die Thematik im Rahmen der Abwägung ausreichend gewürdigt zu haben.“ Das ist völlig unzureichend, weshalb wir die Beschlussvorschläge der Abwägungen keinesfalls mitbeschließen werden.
Zudem wurden die Forderungen der Stadtverordneten, die eine Reduzierung der Baukörper zum Ziel hatte, nicht umgesetzt. Es ist enttäuschend, dass dies dem Vorsitzenden des ASU durch die Lappen gegangen ist. Und dass der Vorsitzende dieses uns vorliegende städtebauliche Desaster nicht erkannt und verhindert hat. Auch die weitgehend stumme Zurkenntnisnahme und Zustimmung zu dieser Vorlage ist enttäuschend. Wer die Beratungen in der letzten ASU-Sitzung verfolgt hat, muss zu dem Eindruck kommen, dass die Koalitionäre die Tragweite dieses Planes nicht erkannt haben, wohl weil sie sich nicht eingehend mit der Vorlage beschäftigt haben.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wenn Sie heute diese Monokolosse zulassen, wird das letzte Grün im Bahnhofsentrée für immer zerstört und durch Beton ersetzt. „Städtebaulich vertretbar“ heißt nicht „städtebaulich notwendig“ - es könnte auch mit weniger gehen. Dann bräuchte man keine Tiefgarage, die Bäume am Rand und an der Ludwig-Sauer-Straße könnten vollständig erhalten bleiben und die Bebauung wäre der Umgebung entsprechend.
Wortbeitrag von Dr. Heide-Margaret Esen-Baur in der Stadtverordnetenversammlung am 12.4.2018
So hat die Presse berichtet: Taunus-Zeitung vom 14.4.2018: Koalition setzt sich bei Bebauung durch (nicht online verfügbar)