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  • Dr. Jochen Eichhorn

Straßenbeiträge abschaffen?


Die Frage, ob man die Straßenbeiträge in den Kommunen abschaffen soll, bewegt seit einiger Zeit die Gemüter. Schließlich betrifft dieses Thema unmittelbar das Portemonnaie vieler Bürger. Und zwar der Bürger, die das machen, was von Seiten vieler Politiker immer wieder empfohlen wird, nämlich Wohneigentum bilden. Zugegeben eine Sache, die bei weitem nicht jedem Bürger möglich ist. Und da sind wir auch schon bei der sozialpolitischen Brisanz dieses Themas. Wir als KfB bieten hier den Bürgern den großen Vorteil, dass wir landes- oder gar bundespolitisch (noch) nicht aktiv sind. Wir müssen folglich an unsere Stammklientel bei bevorstehenden Wahlen im Bund oder im Land keine Wahlkampfgeschenke verteilen. Vielmehr können wir uns rein sachlich mit dem Thema beschäftigen.

Das hat dazu geführt, dass wir intensiv und durchaus kontrovers über den Antrag der CDU diskutiert haben. Es hat sich dabei allerdings keine Mehrheit für die Abschaffung der Beitragspflicht in der derzeitigen Fassung finden lassen.

Lassen Sie uns das Meinungsbild innerhalb der KfB wie folgt skizzieren:

Die Meisten von uns halten die Abschaffung der Straßenbeiträge für wünschenswert. Die Gründe dafür wurden hier schon genannt. Im Vordergrund steht die Überlegung, dass das Wegenetz allen Bürgern zur Verfügung steht und somit dessen Finanzierung auch eine öffentliche Aufgabe ist. Zudem darf nicht vergessen werden, dass die Anwendung der höchst komplexen Beitragsberechnung nach der Satzung einen erheblichen Aufwand und ein potentielles Streitpotenzial mit sich bringt, den wir der Verwaltung gerne ersparen würden. Und für die Bürger ist die Berechnungsweise eine Zumutung.

Einige in unserer Fraktion sehen die Abschaffung allerdings kritisch, solange die Gegenfinanzierung nicht zufriedenstellend geklärt ist. Es geht um rund 1 Mio Euro pro Jahr und – man möge sich erinnern - vor ziemlich genau 12 Monaten haben wir noch die Bürger befragt, wie man 1 Mio Euro einsparen kann. Da wäre keine Partei auf die Idee gekommen, die Straßenbeiträge abzuschaffen. Jetzt ist zwar Geld in der Kasse, weil die Steuerquellen derzeit ergiebig sind, aber was passiert, wenn uns mal wieder Steuereinnahmen wegbrechen oder wir gar größere Beträge wieder rückerstatten müssen? Die CDU hat im HFA geantwortet: Dann werden eben keine Straßen saniert. Aber ist das wirklich eine Lösung? Oder dann müsste man eben Kredite aufnehmen. Aber wie lange werden wir noch so niedrige Zinsen haben?

Vorgeschlagen wurde auch, die Straßenerneuerungen durch Erhöhung der Grundsteuer B zu finanzieren. Damit würde aber der Betrag, der heute von Immobilienbesitzern in den Straßen aufgebracht werden muss, die von der Stadt zu erhalten sind, auf alle Bürger Kronbergs umgewälzt. Also auch auf die Mieter, an die die Straßenbeiträge nicht qua Umlage weitergegeben werden können, und auf diejenigen, die an Kreis- oder Landesstraßen wohnen und die bisher nichts gezahlt haben. Auch diejenigen, die kürzlich für „ihre“ Straße gezahlt haben, würden erneut zur Kasse gebeten. Die Auswirkungen einer Abschaffung sind also komplex und könnten von Einigen als ungerecht empfunden werden.

Somit sehen die meisten von uns den größten Webfehler im CDU-Antrag darin, dass die Gegenfinanzierung nicht dargelegt wird. Es fehlt auch an einer – zumindest partiellen – Entlastung der Gemeinde von den dann auf sie zukommenden Kosten durch das Land. In Bayern und Baden-Württemberg wird das gemacht. Die CDU in Hessen hat sich hingegen auf ihrem Landesparteitag am vergangenen Wochenende mehrheitlich dagegen ausgesprochen, in diese Richtung zu gehen. Die Last müssen somit einmal mehr die Kommunen tragen, die bekanntlich ohnehin oft notorisch unterfinanziert sind. Auch wenn es Kronberg jetzt gerade einmal finanziell besser geht, rechtfertigt dies – bei kaufmännischer Vorsicht – noch nicht die Übernahme eines solchen erheblichen Kostenblocks, ohne eine Ausgleichsmaßnahme, z. B. vom Land.

Wir sehen allerdings, dass es für einige Immobilienbesitzer schwierig sein kann, einen relativ hohen Einmalbetrag (der von der Grundstücksgröße und dessen Bebauung abhängig ist) kurzfristig zu zahlen. Daher haben wir bereits Mitte Juni gefordert, dass die Kronberger Straßenbeitragssatzung angepasst wird, um betroffene Bürger spürbar zu entlasten:

  • Alle Bürger sollen künftig den Antrag stellen können, den geforderten Beitrag über einen Zeitraum von 20 Jahren in jährlichen Raten zu zahlen. Bisher waren maximal fünf Raten möglich.

  • Diese Ratenzahlung soll allen beitragspflichtigen Bürgern offen stehen. Bisher musste dafür das berechtigte Interesse - beispielsweise finanzielle Schwierigkeiten - nachgewiesen werden.

  • Außerdem sollen deutlich geringere Zinsen gelten: Wurde bisher der jeweilige Restbetrag mit einem Aufschlag von 3%-Punkten auf den Basiszinssatz (dieser liegt derzeit bei minus 0,88%) verzinst, so kann es jetzt höchstens 1%-Punkt sein.

Wir setzen außerdem auf mehr Transparenz. Bereits 2017 wurde dem KfB-Antrag zugestimmt, die in den nächsten 5 Jahren geplanten Straßenbaumaßnahmen auf der Webseite der Stadt Kronberg zu veröffentlichen. Damit hat jeder Immobilienbesitzer oder auch Kaufinteressent die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, wann „seine“ Straße dran ist. Aktuell fehlen diese Angaben auf der städtischen Website jedoch noch. Wir erinnern den Magistrat hiermit nochmals an die Umsetzung.

Ergänzend sollte veröffentlicht werden, welche Straße zu welcher Kategorie gehört, also ob sie überwiegend von Anliegern, innerörtlichem oder überörtlichem Durchgangsverkehr genutzt wird oder eine Kreis- oder Landesstraße ist.

Falls der heutige CDU-Antrag keine Mehrheit erhält, wird die KfB die eben genannten Forderungen in die nächste Sitzungsrunde einbringen.

Wir können jedenfalls den Antrag zur Abschaffung der Straßenbeiträge nicht mehrheitlich und geschlossen unterstützen und appellieren an die CDU, hier noch einmal nachzuarbeiten und ein schlüssiges Gegenfinanzierungskonzept zu liefern.

Wortbeitrag von Dr. Jochen Eichhorn in der Stadtverordnetenversammlung vom 13.9.2018

So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 15.9.2018: Straßenbeiträge werden nicht abgeschafft

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