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  • Dr. Heide-Margaret Esen-Baur

Schnellstmögliche Entlastung der Bürger durch Senkung der Grundsteuer B


Schon im Rahmen der HH-Beratungen im Frühjahr 2018 hatte die KfB beantragt, den Hebesatz der Grundsteuer B zu senken. Dem Doppel-Haushalt war zu entnehmen, dass nach den Jahren 2016 und 2017 erneut keine Defizite, sondern hohe Überschüsse vorhanden sein würden, und dass das auch für die mittelfristige Finanzplanung gilt. Dies wurde auch bestätigt im Schreiben der Kommunalen Aufsichtsbehörde vom 3. Juli 2018. Es war also an der Zeit, die Kronberger Bürger steuerlich zu entlasten, hatten sie doch in Zeiten der Haushalts-Defizite durch Steuererhöhungen mit vielen Millionen Euro zur Sanierung des Haushalts beigetragen.

Unser Antrag wurde abgelehnt, insbesondere vom Kämmerer, also dem Bürgermeister, und der CDU.

Keine vier Monate später bat die CDU-Fraktion den Bürgermeister, die Hebesatzsatzung der Grundsteuer B mit dem Ziel abzuändern, die Bürger zu entlasten. Der Bürgermeister legte bald darauf einen Antrag vor, die Grundsteuer B von 500 auf 470 Punkte ab dem 1.1.2019 zu senken. Und es wurde auch so beschlossen. Zusätzlich hat der Bürgermeister eine weitere Senkung auf 443 Punkte ab 2020 angekündigt.

Heute liegt uns wiederum ein Antrag der CDU-Fraktion vor, der den Bürgermeister bittet zu prüfen, wie stark die Grundsteuer B ab 2020 gesenkt werden kann. Die KfB hält den jetzigen Antrag eigentlich nicht für notwendig, denn der Bürgermeister hat bereits im Frühjahr angekündigt, dass er die Grundsteuer weiter senken wird. Dies wird er im Rahmen der Haushaltsberatungen ohnehin tun.

Alles schön und gut. Aber ist es nicht merkwürdig, dass der Antrag der KfB abgelehnt wurde und nur wenig später der Bürgermeister und die CDU just eine Absenkung der Grundsteuer B beantragen? Das kann ja nur mit dem bevorstehenden Bürgermeister-Wahlkampf zu tun haben…

Die KfB lag mit ihrem Antrag vor mehr als einem Jahr wohl doch genau richtig.

Außerdem hat eine baldmögliche Senkung der Belastung für alle Bürger nichts mit einer späteren Änderung der Berechnung zu tun. Sollte sich dadurch eine Mehrbelastung ergeben, muss der Hebesatz eben erneut angepasst werden, denn die Neuberechnung soll ja auch auf kommunaler Ebene „aufkommensneutral“ sein.

Für die KfB ist daher klar: Sie wird der Vorlage zustimmen, weil wir die Bürger schon lange steuerlich entlasten und keine weitere Zeit verstreichen lassen wollen.

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