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  • Dr. Heide-Margaret Esen-Baur

Keine Vorteile bei eigener Wohnbaugesellschaft


Derzeit werden städtische Gebäude, Sozial- und günstige Wohnungen durch städtische Mitarbeiter im Fachbereich 5 „Bauen und Facilitymanagement“ geplant, gebaut und instand gehalten. Das jüngste Beispiel ist das neue Vereinsheim der SGO an der AKS, mit dem Ergebnis sind alle Seiten zufrieden. Vermietet werden die städtischen Wohnungen in Abstimmung mit dem Fachbereich 3, Soziales, Kultur & Bildung. Die beiden neuen Baufelder (Gleis 3 und Altkönigblick) werden durch den Fachbereich 4, Stadtentwicklung und Umwelt betreut. Auch das schreitet voran.

Eine eigene Gesellschaft hat viele Nachteile:

1) Eine eigene Gesellschaft würde die Organisation aufblähen und Kosten erhöhen. Es müssten technische und kaufmännische Geschäftsführer oder Abteilungsleiter und Mitarbeiter auf dem leergefegten Markt gefunden, eingestellt und bezahlt werden. Vielleicht wechselt auch ein Teil der Mitarbeiter aus der Verwaltung dorthin - aber wo ist dann der Vorteil?

2) Es braucht neben einer Satzung noch ein Aufsichtsgremium, was den Verlust an Transparenz bedeutet: Die Besetzung und die Sitzungen dieses Gremiums sind nicht-öffentlich. Die gewählten Mandatsträger sind darin unterrepräsentiert, entsprechen also nicht dem Wahlergebnis, da Verwaltungsmitarbeiter ebenfalls stimmberechtigt sind - siehe Betriebskommission Stadtwerke.

3) die Gründung einer eigenen Gesellschaft würde die Entwicklung des Baufeldes V verzögern, das war die eindeutige Aussage des Ersten Stadtrates in den Ausschüssen.

Da stellt sich die Frage, ob es nicht doch effizienter ist, diese Aufgabe von Dritten durchführen zu lassen. Es bieten sich Investorengruppen, Genossenschaften etc. an, deren tägliches Brot es ist, Wohnraum, auch günstigen Wohnraum, zu schaffen.

Die Vorstellung der Antragsteller, dass nur im Rahmen eines „Eigenbetrieb Wohnbau“ gewährleistet ist, Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment zu schaffen, ist an den Haaren herbeigezogen. In Oberhöchstadt wird z.B. preiswerter Wohnraum von der OBG und auch von der Familie Klein geschaffen.

Für die hier angesprochenen beiden Baufelder kann im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit dem potentiellen Investor sichergestellt werden, dass für kleine und mittlere Einkommen gebaut wird. Zudem kann über den B-Plan gesteuert werden, wie die Baufelder zu bebauen sind.

Ob und welcher Dritte ausgewählt wird, was genau er tun und lassen muss, wie die Bebauungspläne ausstehen und ob Verkauf oder Erbpacht - über all das entscheiden die Stadtverordneten. Und zwar nur sie. In dem Verhältnis, wie sie von den Wählern mandatiert wurden. Und in öffentlichen Sitzungen.

Direkter, demokratischer, effizienter und transparenter geht es in unseren Augen nicht.

Da der Antrag auch auf Baufeld V gerichtet ist, appellieren wir an die antragstellenden Fraktionen, ihren Antrag zu schieben, bis die dafür noch fehlenden Ergebnisse vorliegen. Der zugrundeliegende Beschluss dieses Gremiums wurde noch nicht umgesetzt.

Da es den antragstellenden Fraktionen aber auch um eine Beschleunigung für Baufeld V ging, und eine städtische Gesellschaft eher zu einer Verzögerung führen würde, wäre es noch besser, den Antrag ganz zurückzuziehen.

Wortbeitrag von Dr. Heide-Margaret Esen-Baur für die Stadtverordnetenversammlung am 26.9.2019, der jedoch aufgrund der abgelaufenen Sitzungsdauer nicht mehr vorgetragen werden konnte

 

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