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Kronberg für die Bürger

KfB-Anträge zum Doppelhaushalt 2020/21


Die geplanten Einnahmen aus Grundsteuer B im Teilhauhalt 5 werden um rund 300.000 Euro ab 2020 und weitere rund 200.000 Euro ab 2021 gekürzt. Die Beträge sollen der Senkung der Grundsteuer B um 30 Punkte auf 440 in 2020 und um weitere 20 Punkte auf 420 in 2021 entsprechen.

Begründung:

Die Grundsteuer wurde in den vergangenen Jahren aufgrund des Haushaltsdefizits verdoppelt, damit haben die Bürger maßgeblich zur Verbesserung der Einnahmensituation beigetragen. Nicht nur aufgrund der unerwarteten Gewebesteuernachzahlungen sondern aufgrund der generell gestiegenen Steuereinnahmen sind die Finanzen der Stadt Kronberg inzwischen auch mittelfristig bis 2024 deutlich positiv. Der Haushalt sieht (inkl. der KFADaten) für 2020 einen Überschuss im ordentlichen Ergebnis von rd. 550.000 Euro vor. Auch nach Absenkung der Grundsteuer B auf 440 Punkte verbleibt ein Überschuss von rd. 250.000 Euro. (Nachrichtlich: Im Übrigen besteht weiteres Einsparpotenzial in Höhe von rd. 170.000 Euro für 2020, siehe separate Anträge.) Der Haushalt 2021 sieht einen Überschuss von 1,1 Mio. Euro vor. Somit besteht weiterer Spielraum, die Grundsteuer B in 2021 um 20 Punkte auf 420 Punkte zu senken.

Die Investitionen von 140.000 Euro für zwei versenkbare Poller werden in das Jahr 2021 verlegt und mit einem Sperrvermerk (Beschluss durch Stadtverordnetenversammlung) versehen. Die Wartungskosten von 5.000 Euro für 2020 entfallen.

Begründung:

Die Investitionen von 140.000 Euro sowie jährliche Wartungskosten von 5.000 Euro stellen einen erheblichen Aufwand dar. Bevor diese getätigt werden, sollen im Jahr 2020 zunächst Alternativen geprüft werden, um Fahrten durch die Friedrich-Ebert-Straße und Parken auf dem Berliner Platz zu reduzieren. Dazu zählen beispielsweise verstärkte Kontrollen durch die Ordnungsbehörde, deutlichere Beschilderung und Information (Navigationssysteme), ggf. auch optische Barrieren oder Absperrungen (Einsetzen der Poller wie bei Straßenfesten). Über das Ergebnis der Maßnahmen soll den Stadtverordneten berichtet werden, um ggf. den Sperrvermerk aufzuheben.

Der Ansatz für Projektmittel Vereinsförderung wird in 2020 und 2021 von 40.000 Euro auf 20.000 Euro gesenkt.

Begründung:

Von den zusätzlich zur bisherigen Vereinsförderung nur für die Jahre 2018 und 2019 beschlossenen Mitteln wurden von den Vereinen in 2018 18.300 Euro, in 2019 bis September 9.600 Euro abgerufen. Für eine Verlängerung der Sondermittel für 2020 und 2021 sind somit 20.000 Euro auskömmlich.

Der Grundsockelbetrag für die Altstadtförderung wird in 2020 und 2021 von 25.000 Euro auf 5.000 Euro gesenkt.

Begründung:

Aus diesen Mitteln wurden in 2018 nur 500 Euro abgerufen, somit sind 5.000 Euro auskömmlich.

Der Ansatz 2020 für das Stadtentwicklungskonzept wird von 110.000 Euro auf 65.000 Euro gesenkt. Der Sperrvermerk bleibt bestehen.

Begründung:

Im kommenden Jahr soll der Schwerpunkt auf den Baustein „Mobilität“ gelegt werden, da u.a. aufgrund der geplanten Bauprojekte die Betrachtung der Thematik rund um die Mobilität besondere Bedeutung hat. Im Projektsteuerungsgremium wurden dafür Kosten von 65.000 Euro genannt. Der Vorbehalt, dass die StVV ihre Zustimmung zur Fortführung des Stadtentwicklungskonzeptes erteilt, bleibt bestehen.

Reduktion des Budgets für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED von 2 auf 1 Straßenzug in 2020.

Begründung:

Die Straßenbeleuchtung befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Kronberg. Die geplanten Ausgaben von 150.000 Euro für die Umrüstung sind damit voll ergebniswirksam. Um die Belastung des Jahresergebnisses 2020 zu reduzieren, soll der Aufwand in 2020 halbiert werden.

Der Ansatz für das Mandatsträgertreffen in Höhe von 5.000 Euro wird von 2020 auf 2021 geschoben.

Begründung:

Durch die Kommunalwahl in 2021 wird sich die Zusammensetzung der Mandatsträger mit hoher Wahrscheinlichkeit ändern. Wir halten es für sinnvoller, ein Treffen, das zum „Teambuilding“ beitragen soll, erst mit den Mandatsträgern der neuen Legislaturperiode durchzuführen.

Alle Anträge wurden in der Stadtverordnetenversammlung vom 7.11.2019 abgelehnt.

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