top of page
Suche
  • Kronberg für die Bürger

Grüner Weg: Bauentwicklung stoppen


Der Regionale Flächennutzungsplan ist das wesentliche Planungsinstrument des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main. Er wird derzeit für das Zieljahr 2030 neu aufgestellt. Damit wird die zukünftige Entwicklung Kronbergs fundamental beeinflusst. Ziel unseres Antrags ist es, im Gebiet des Grünen Wegs die Bauentwicklung zu stoppen. Wir wollen Kronberg und die Natur in diesem sensiblen Gebiet schützen vor ökologischen und stadtplanerischen Fehlentwicklungen.


Das Gebiet „Grüner Weg“ ist bekanntlich Grüngürtel und Naherholungsgebiet für Bürger aus Kronberg und den umliegenden Orten. Es zeichnet sich durch Streuobstwiesen, Hecken und Äcker aus. Damit bieten die Flächen wertvolle Lebensräume für viele - auch gefährdete - Tierarten und Pflanzen. Die Verhinderung von Artensterben hat ähnlich große Bedeutung wie der Klimawandel, wird jedoch seltener betrachtet. Sowohl CDU als auch SPD haben auf Bundesebene die Bedeutung erkannt und sich für einen stärkeren Schutz der Artenvielfalt ausgesprochen. Streuobstwiesen sind zudem gesetzlich geschützte Biotope und von der Deutschen UNESCO als immaterielles Kulturgut anerkannt.


Bereits 2019 wurde - als es um die Ausübung eines Vorkaufsrechts im Bereich des Grünen Wegs ging - deutlich, dass eine Mehrheit entweder generell gegen eine Bebauung ist oder diese allenfalls durch zukünftige Generationen entschieden werden soll. Gleiches spiegelte sich in den Wahlaussagen fast aller Parteien im Kommunalwahlkampf wider, wo alle das „Hohe Lied“ auf das „grüne Kronberg“ und den Schutz der Streuobstwiesen sangen.


Wir müssen berücksichtigen, dass in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Baugebiete mit Hunderten neuer Wohnungen entstanden oder in Planung sind. Zudem laufen derzeit Planungen für die Schaffung von - auch bezahlbarem - Wohnraum am Bahnhof im Baufeld V sowie auf dem ehemaligen Sportplatz in Oberhöchstadt.


Die KfB macht sich einmal mehr für eine maßvolle Bebauung in Kronberg stark. Bereits versiegelte Flächen sollten hier im Mittelpunkt stehen. Dabei geht es uns nicht nur um Kronberg, sondern generell um den Klima- und Artenschutz. Hier gilt es ein Zeichen zu setzen, statt das Thema stets nur in Sonntagsreden zu adressieren.


Und noch ein Wort zu zwei Einwänden, die immer wieder vorgebracht werden:

Das eine ist die Verwendbarkeit des Gebietes als Ausgleichsfläche. Hier ist es so, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein Ausgleich auch mit Flächen möglich ist, die nicht mehr zur Bebauung vorgesehen sind. Nach der aktuellen Ausgleichflächenrichtlinie mag es so sein, dass der Grüne Weg als Ausgleichfläche entfiele, wenn er im Reg. FNP umgewidmet wird. Diese Ausgleichsflächenrichtlinie wird allerdings für den neuen FNP nicht mehr gelten. Zudem gibt es derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass eine solche Möglichkeit auch zukünftig bestehen wird.


Zum anderen wird immer wieder eingewendet, dass die Umwidmung einen finanziellen Verlust nach sich ziehe. Hier ist zunächst zu beachten, dass bei einer solchen Betrachtung die immateriellen Leistungen von Natur unbeachtet bleiben. Teilweise wird vorgebracht, dass jene, die Grundstücke am Grünen Weg im Hinblick auf spätere konkrete Bauplanungen erworben haben, nun vor finanziellen Nachteilen zu schützen seien und ggfs. sogar Schadenersatzansprüche gegen die Stadt geltend machen können. Nach den uns vorliegenden Informationen gibt es solche Ansprüche nicht und es wurde uns bislang auch keine nachvollziehbare Begründung für solche Ansprüche vorgelegt. Das Argumentieren mit solchen Ansprüchen ist mit Vorsicht zu genießen. Wie wir bei der Diskussion um den B-Plan Bleich-/Bahnhofsstraße haben erfahren müssen, werden solche Ansprüche allzu leicht fälschlicherweise vorgebracht, obwohl sie nicht bestehen. Auch die Argumentation, dass nun Grundstücke der Stadt an Wert verlieren würden, ist nicht zu Ende gedacht. Denn, falls es zu einer baulichen Erschließung kommen sollte, wären die Kosten der Infrastruktur für die Stadtkasse beträchtlich höher als die möglichen Wertverluste der Grundstücke bei einer Austragung der Streuobstwiesen aus dem Flächennutzungsplan. Davon abgesehen, sind Gartengrundstücke zunehmend gefragt und folglich durchaus werthaltig.

Die von Herrn Siedler eben mit 1,5 Mio Euro bezifferten Wertverluste für die Stadt sind m.E. zu hoch angesetzt.

Wir appellieren folglich an Sie entsprechend Ihren Aussagen im Wahlkampf abzustimmen und sich nicht von vorgeschobenen Argumenten abhalten zu lassen. Geben Sie dem Antrag der KfB Ihre Stimme.


Wortbeitrag von Dr. Jochen Eichhorn in der Stadtverordnetenversammlung vom 10.6.2021

Aufzeichnung der Sitzung > Youtube - bis zur 32. Minute vorspulen.

 

So wurde entschieden (namentliche Abstimmung) inkl. Ergänzungsantrag FDP:

Antrag angenommen mit 16 Ja (KfB, Grüne, FDP) bei 13 Nein (CDU, SPD, UBG)


So hat die Presse berichtet:

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.6.2021: Keine Wohnhäuser am Grünen Hang (nicht online verfügbar)

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.6.2021: Das Spielfeld verkleinert (Kommentar)

Taunus-Zeitung vom 12.6.2021: Der Grüne Weg bleibt dauerhaft grün (nicht online verfügbar)

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page