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Informationen zur Obdachlosenunterkunft im Bettenhaus Schönberg

  • Autorenbild: Kronberg für die Bürger
    Kronberg für die Bürger
  • 16. März
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. März

Am kommenden Mittwoch, 26. März 2025, findet um 19:30 Uhr eine Bürgerversammlung im Gemeindesaal der Markus-Gemeinde in Schönberg statt, in der über die „Zukunft des Bettenhauses“ informiert wird. Die Stadt beabsichtigt, dieses zu kaufen, um daraus eine Obdachlosenunterkunft zu machen.


Die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen, Langzeit-Obdachlosen und zwangsgeräumten Bürgern in Kronberg wirft erhebliche Fragen auf. Daher empfiehlt die unabhängige Wählergemeinschaft KfB nicht nur den Schönberger Bürgern, die Bürgerversammlung zu besuchen und sich über die derzeitige und zukünftige Situation zu informieren.


Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Unterbringung von Flüchtlingen beim Kreis. Anerkannte Flüchtlinge dürfen kreisweit – wie auch sonst in Deutschland – in Gemeinschaftsunterkünften bleiben, wenn sie keine eigene Wohnung finden. Durch die geplante Umwandlung des Bettenhauses in eine Obdachlosenunterkunft würde jedoch die Stadt Kronberg in die Pflicht genommen – mit erheblichen finanziellen Folgen. Neben den Kosten für den Erwerb des Gebäudes wären auch hohe Aufwendungen für Erschließung, Renovierung, Betrieb, Hausmeister, Sozialbetreuung und Sicherheitsmaßnahmen zu tragen. Dabei fällt insbesondere die Sozialbetreuung eigentlich in den Aufgabenbereich des Kreises.


Die Unterbringung verschiedener Personengruppen mit unterschiedlichen sozialen und wirtschaftlichen Problemlagen in einem einzigen Gebäude birgt erhebliche Risiken. Die geplante Konzentration von Langzeit-Obdachlosen, anerkannten Flüchtlingen und laut Magistratsvorlage 5254/2024 „problematischeren“ Personen könnte soziale Spannungen erzeugen und die Integration sowie individuelle Unterstützung erschweren.


Die Unterbringung von 50 Obdachlosen mitten im Ortskern von Schönberg, konzentriert in einem einzigen Gebäude, könnte sich als problematisch erweisen. Eine dezentrale Lösung dürfte sozialverträglicher und nachhaltiger sein. Zudem besteht die Gefahr, dass die Attraktivität des RPZs als Obdachlosenunterkunft und seine hohe Kapazität eine unerwünschte Sogwirkung entfalten.


Das Gebäude besitzt lediglich Bestandschutz, weil das gesamte Grundstück und der dazugehörige Teil des Schönberger Baches unter Denkmalschutz stehen. Eine spätere Umnutzung oder gar ein Neubau wären aufgrund der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich.


Angesichts der hohen einmaligen und laufenden Kosten sollten dringend alternative Lösungen geprüft werden. Dazu zählen:

  • Umzug der mobilen Wohncontainer an einen Standort mit entsprechender baurechtlicher Genehmigung.

  • Schaffung von Baurecht am aktuellen Standort der mobilen Unterkünfte. Dazu hatte die KfB bereits im Juli 2024 einen Antrag gestellt.

  • Schnelle Renovierung bestehender städtischer Immobilien, beispielsweise im Ferdinand-Küster-Weg.

  • Nutzung städtischer Wohnungen.

  • Anmietung von Hotelzimmern für akute Notfälle.


Die geplante Maßnahme ist mit erheblichen finanziellen, sozialen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Sie könnte die Stadt Kronberg dauerhaft belasten, ohne eine nachhaltige Lösung für die Unterbringungsproblematik zu bieten. Eine dezentrale, durchdachte und sozialverträgliche Lösung wäre im Sinne aller Beteiligten.


So hat die Presse berichtet:

Taunus-Zeitung vom 19.3.2025: Bettenhaus im Fokus (nicht online verfügbar)

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