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KfB fordert interkommunale Zusammenarbeit beim Stadtbus

  • Autorenbild: Kronberg für die Bürger
    Kronberg für die Bürger
  • 15. Feb. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Die KfB hat in der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses die Idee zur Interkommunalen

Zusammenarbeit bei der Ausschreibung des übernächsten Stadtbussystems ins Spiel gebracht. Das

Kronberger Bussystem besteht nur aus drei Fahrzeugen plus einem Reservebus mit einer

Gesamtfahrleistung von 152.000 Kilometern pro Jahr. „Für Ausschreibungen werden jedoch

mindestens 350.000 Jahreskilometer empfohlen“, zitiert Reinhard Villnow, KfB-Vertreter in der

Verbandsversammlung des Verkehrsverband Hochtaunus (VHT) aus dem integrierten lokalen

Nahverkehrsplan für den Hochtaunuskreis.


Es liegt daher auf der Hand, dass erhebliche Synergiepotenziale genutzt werden könnten, weshalb

die KfB den interfraktionellen Änderungsantrag dahingehend konkretisiert, dass zeitnah Gespräche

Beispielhaft schlägt die KfB Sondierungsgespräche mit den bereits erfolgreich miteinander

kooperierenden Stadtbussystemen von Bad Homburg, Oberursel und Friedrichsdorf vor. Dort fahren rund 50 Busse unterschiedlicher Modelle desselben Herstellers und ernten Synergieeffekte z.B. in Form erheblicher Mengenrabatte bei der Beschaffung der Busse und ihrer Verschleißteile/ Wartung. Hinzu kommt ein prozentual geringerer Bedarf an Reservebussen und eine wirtschaftlichere Personaleinsatzplanung durch einen großen Fahrerpool.


Um möglichen Kooperationen beitreten zu können, ist es daher notwendig, dass die Laufzeit des Kronberger Stadtbusvertrages zum gleichen Zeitpunkt endet wie die derzeit noch zwei Jahre (plus optional noch zwei weitere Jahre) laufenden Verträge der potentiellen Kooperationspartner. Auch das Buslinienbündel „Hochtaunus-Mitte“ des VHT, der ebenso als Kooperationspartner in Frage kommt, unterliegt der gleichen vertraglichen Taktung. Diese Synchronisation kann daher nur erreicht werden, wenn jetzt die Laufzeit des Betreibervertrags für den Kronberger Stadtbus auch auf zwei Jahre plus einer zweimaligen einjährigen Verlängerungsoption begrenzt wird. Nur so besteht überhaupt die Möglichkeit, von interkommunaler Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen zu profitieren.

 

So hat die Presse berichtet:

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